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   OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 211/05   

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https://dejure.org/2006,21574
OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 211/05 (https://dejure.org/2006,21574)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2006 - 7 U 211/05 (https://dejure.org/2006,21574)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2006 - 7 U 211/05 (https://dejure.org/2006,21574)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der getätigten Kapitalanlagen in Gestalt einer Beteiligung unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung; Anforderungen an den Umfang der Haftung für die Versäumung von Prüfungspflichten und Aufklärungspflichten ...

  • Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 211/05
    Zwar trifft den Treuhandkommanditisten nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Verpflichtung, den Treugeber über alle wesentlichen Punkte, insbesondere auch die regelwidrigen Umstände der Anlage, aufzuklären, die ihm bekannt sind oder bei gehöriger Prüfung bekannt sein müssen und die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind (BGH, NJW 1982, 2493; BGH, NJW 2002, 1711).

    Danach steht es der Treuhandkommanditistin frei, den evtl. Treugeber davon zu unterrichten, dass die an sich gebotene Prüfung des Treugutes nicht erfolgt ist (BGH, NJW 1982, 2493).

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 211/05
    Deshalb wird der Geschädigte in der Regel nicht dadurch besser gestellt, dass er mit seiner Beteiligungssumme bereits früher Steuervorteile erreicht hat (BGH NJW 1984, 2524; BGH NJW-RR 1988, 161).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 211/05
    Die Haftung erstreckt sich aber auch auf Garanten des Prospekts, die als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte oder in einer ähnlichen Funktion einen Vertrauenstatbestand für die Richtigkeit des Prospekts geschaffen haben, wenn ihre Mitverantwortlichkeit nach außen vortritt (BGH NJW 2001, 360, 362; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 280, Rn. 54 b).
  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 265/86

    Haftung wegen Verschuldens auf Grund arglistiger Täuschung beim Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 211/05
    Deshalb wird der Geschädigte in der Regel nicht dadurch besser gestellt, dass er mit seiner Beteiligungssumme bereits früher Steuervorteile erreicht hat (BGH NJW 1984, 2524; BGH NJW-RR 1988, 161).
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 211/05
    Zwar trifft den Treuhandkommanditisten nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Verpflichtung, den Treugeber über alle wesentlichen Punkte, insbesondere auch die regelwidrigen Umstände der Anlage, aufzuklären, die ihm bekannt sind oder bei gehöriger Prüfung bekannt sein müssen und die für die von den Anlegern zu übernehmenden mittelbaren Beteiligungen von Bedeutung sind (BGH, NJW 1982, 2493; BGH, NJW 2002, 1711).
  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 211/05
    Der Prospekt muss über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig informieren (BGH, NJW 2004, 2228).
  • OLG Köln, 10.04.1992 - 6 U 218/91

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Anzeigenwerbung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 211/05
    Allerdings entfällt eine Haftung für eine unterlassene Prüfung des Prospektes bzw. der Aufklärung der tatsächlichen Umstände durch den Treuhandkommanditisten, wenn der Treuhänder die Übernahme dieser Pflichten ablehnt oder den Beitrittsinteressenten mitteilt, dass die an sich gebotene Prüfung des Treugutes nicht erfolgt sei (BGH, NJW 1992, 2493).
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